Wien/Luxemburg - Schlappe für private Online-Glücksspielanbieter: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat das österreichische Monopol für Internet-Zocken ("elektronische Lotterien") für rechtens befunden. "Ein Mitgliedsstaat darf das Recht zum Betrieb von Internet-Glücksspielen im Inland einem einzigen privaten Veranstalter vorbehalten", schreibt der Anwalt Yves Bot in seinen Schlussanträgen zur Rechtssache C-347/09. Bei dem Verfahren geht es um die Frage, ob es mit Unionsrecht vereinbar ist, dass es in Österreich nur einen einzigen Anbieter für elektronische Lotterien gibt.
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