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Thema: Chargeback Erfahrungen?

  1. #1
    freakza ist offline Neuer Benutzer
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    1

    Standard Chargeback Erfahrungen?

    Halli Hallo.
    Habe vor einigen Tagen größere Zahlungen an ein online Casino übergeben (Mit Sitz in Gibralta,, na gut, aber welches sitzt dort nicht? )
    Sind knapp dreitausend Euro gewesen über die Zeit (wie gesagt, höchstens ne Woche vergangen)....

    Nun habe ich viel von Chargeback gelesen, und dass dies "leicht" möglich ist.

    Kann mir jemand eine genaue Vorschreibensweise geben, wie ich einen Chargeback veranlasse? (Kreditkarte ist eine Visa-Card)
    Muss ich eine genaue Begründung abgeben, weshalb ich diesen veranlasse?


    Wie schauen die Erfolgsmöglichkeiten aus?

    Was sind die folgen, sprich womit kann ich vom Casino rechnen ? (Also abgesehen davon, dass die mir Vladimir + Ali schicken um deren Forderungen einzutreiben).

    Kann man damit argumentieren, dass online Glücksspiele ausserhalb von DE illegal sind?

    Würde mich über Feedback freuen... möchte nicht soviel Schulden an der Backe kleben haben...
    (Und bitte nun keine moral-Aposteln :-o)

  2. #2
    Avatar von CBJWikinger
    CBJWikinger ist offline Casino Portal Webmaster
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    Vorsicht, das kann dir einen derben Schufaeintrag bringen! Du musst nämlich zu einem CB die GZS belügen, das nehmen die ernst.

    Hier einige Threads dazu:

    http://www.kasinoforum.com/probleme-...ght=chargeback

    http://www.kasinoforum.com/zahlungsm...ght=chargeback

    http://www.kasinoforum.com/zocken-on...ght=chargeback

  3. #3
    Avatar von heador112
    heador112 ist offline Experte
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    Welches Casino ?

  4. #4
    Avatar von Slotti
    Slotti ist offline Forum-Manager
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    Standard

    Einfach mal eben einen Chargeback durchführen, weil man ein paar Hundert oder Tausend in Casinos in den Sand gesetzt hat und nun meint, sein verloren gegangenes Geld auf diese Weise wieder zurückholen zu wollen, der gehört einfach nicht zu dieser Szene und es wird dazu von mir auch keine weiteren Informationen geben.

    Durch solche dummen Gedanken, bestrafst Du Dich nicht nur selber, sondern würdest auch wieder eine Diskussion anheizen, die letztlich allen Zockern irgendwann vielleicht mal zum Verhängnis werden könnte, indem man einfach die Bedingungen verschärft oder diese Methode gänzlich nicht mehr zur Verfügung stehen würde.

    Falls Du entsprechende Informationen dazu erhälst und letztlich einen Chargeback durchführen möchtest, kann Dich sicherlich keiner daran hindern aber ich hoffe mal, das Du dann so richtig Ärger bekommen wirst.

    Vielleicht ist das etwas hart ausgedrückt von mir aber das ist nunmal mein Standpunkt, denn wer den Eingangsbeitrag liest, der erkennt eigentlich sofort, was Sache ist.

    Hier geht es nicht darum, daß ein Casino vielleicht eine Auszahlung aus nicht nachvollziebaren Gründen verweigern würde (was eventuell einen Chargeback rechtfertigen würde), sondern es geht einzig und allein darum, daß hier jemand verloren hat und nichts anderes.
    _____________________________________________
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  5. #5
    coxwel ist offline Experte
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    739

    Standard

    chargebacks sind dafür gedacht, dass wenn du auf irgendeine art und weise von irgendeinem händler auf der welt bei dem mit deiner visa gezahlt hast beschissen wurdest.

    wenn du einen chargeback veranlasst fragt dich deine bank natürlich nach dem grund, erst recht wenn du zig einzeltransaktionen auf einmal zurückbuchen willst. wenn du die bank belügst und sagst das geld wurde ohne dein einverständnis gebucht dann können sie das rauskriegen. und wenn dann währe das schlecht für dich ich denke mal sie kündigen dich dann einfach.

    nennst du las grund das du dein geld verzockt hast und nun wiederhaben möchtest wird die bank sicherlich antworten das du diese transaktionen selber getätigt hast und deine ware erhalten hast und sie daher wenig grund hätten einen chargeback zu machen.
    banken sehen auch sofort das es sich um gambling transaktionen handelt.

    zusammengefasst was du vor hast ist ein missbrauch der chargeback möglichkeit. das wird dich deine ank dann sicher auch wissen lassen. du musst eidestattlich erklären das deine angaben wahrheitsgemäß sind.

    also denk drüber nach.



    cheers

    coxwel

  6. #6
    halix02 ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von coxwel Beitrag anzeigen
    chargebacks sind dafür gedacht, dass wenn du auf irgendeine art und weise von irgendeinem händler auf der welt bei dem mit deiner visa gezahlt hast beschissen wurdest.
    Nein, das stimmt eben so nicht.
    (wobei Deine Beispiele wiederum korrekt sind...)

    In D darf man NUR dann einen Chargeback der KK-Transaktion veranlassen, wenn die fraglichen Transaktionen NICHT von Dir veranlaßt wurden.
    Darunter fällt z.B. der Mißbrauch durch Dritte, die in den Besitz Deiner Karten-Daten gekommen sind und jetzt fleißig deine KK belasten.
    Darunter fällt auch, wenn ein betrügerischer Händler nach z.B. einer erfolgreichen Transaktion Deine Karte noch mehrmals mißbräuchlich belastet.

    NICHT chargeback-fähig sind z.B.:
    - Du hast eine Ware beim Händler mit KK bezahlt - und der Händler liefert nicht (oder falsch oder minderwertig oder...)
    - Der Händler geht pleite (und kann nicht liefern).

    Die Chargeback-Möglichkeit ist KEINE Art Liefer-Versicherung - sondern nur ein Schutz gegen mißbräuchliche Verwendung Deiner Karten-Daten durch Fremde.

  7. #7
    coxwel ist offline Experte
    Registriert seit
    16.03.2009
    Beiträge
    739

    Standard

    also ich kann nur für meine bank sprechen, aber wenn ich online etwas bestelle und es wird nicht geliefert dann kann ich selbstverständlich einen chargeback veranlassen.

    im online banking bereich kann ich aus fast 10 verschiedenen gründen auswählen warum ich eine transaktion in frage stelle und werde dann umgehend von einem mitarbeiter kontaktiert welcher die sache übernimmt.

    ich musste lediglich einmal sotwas veranlassen da eine transaktion auf meiner rechnung auftauchte welche nicht von mir autorisiert wurde, jedoch wurde diese ein paar tage später vom händler selbst bemerkt und zurückgezogen.

    missbräuchlicher gebrauch durch dritte ist selbstverständlich immer der härtefall aber je nachdem was für einen kartenvertrag du hast sind versicherungen für einkäufe etc mit enthalten.



    cheers

    coxwel

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