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Thema: Europäischer Gerichtshof kippt Glücksspiel-Monopol

  1. #1
    Avatar von Largo
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    Ausrufezeichen Europäischer Gerichtshof kippt Glücksspiel-Monopol

    Überraschende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Das deutsche Glücksspielmonopol verstößt gegen europäisches Recht. Die Regelung begrenze Spielsucht nicht wirksam, weil der Staat zu viel für seine Wettangebote wirbt.

    Luxemburg - Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Die deutsche Regelung verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU, hieß es zur Begründung.


    Mehrere kleine Anbieter hatten gegen das Glücksspielmonopol geklagt. Deutschland ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen es neben einem Lotto-Monopol auch ein Monopol auf Sportwetten gibt. Laut Staatsvertrag dürfen Glücksspiele - ausgenommen Pferderennen, Spielautomaten und Casinos - nur von Lottogesellschaften der Bundesländer angeboten werden. Damit soll unter anderem "das Entstehen von Glücksspielsucht" verhindert werden. Einzig beim staatlichen UnternehmenOddset darf man legal auf Bundesliga, Weltmeisterschaft oder Formel 1 setzen. Die höchsten EU-Richter stellten nun fest, grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle.
    Deutsche Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol anhängig sind, hätten aber "Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt". So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Zudem würden reichlich private Geldspielautomaten genehmigt.
    Im Klartext: Weil die deutschen Anbieter für ihre Dienste werben, dämmen sie die Spielsucht nicht wirksam ein. Damit verliert das Monopol seine Rechtfertigung.

    "Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es denn auch in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter angewandt werden". Derzeit beschäftigen sich Dutzende deutsche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof mit der Frage, wie für Lotterien geworben werden darf. Vier Gerichte hatten den EuGH gefragt, ob die deutsche Praxis mit europäischem Recht vereinbar sei. Das Urteil vom Mittwoch ist eine Vorabentscheidung. Nun liegt es an den deutschen Richtern, die Einzelfallentscheidungen zu treffen. Die Entscheidung ist nun ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, eine neue Regelung für den deutschen Glücksspielmarkt zu schaffen.

    Quelle: Spiegel Online

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  2. #2
    Avatar von CBJWikinger
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  3. #3
    Avatar von spielo
    spielo ist offline Playworld-Forum
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    Standard Nun gehts Schlag auf Schlag

    EuGH kippt das österreichische Glücksspielmonopol

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelungen zum österreichischen Glücksspielmonopol gekippt. Die heimischen Vorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, verstoßen gegen das Unionsrecht. Konkret heißt es in dem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil des EuGH, dass die Vergabe der Konzessionen an die Casinos Austria nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht. Kritisiert wird, dass bei der Konzessionsvergabe keine Ausschreibung stattgefunden hat.

    Das Transparenz-Gebot verpflichte die konzessionserteilende Stelle, einen "angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind". Außerdem kritisiert der EuGH eine "Ungleichbehandlung" und eine "mittelbare Diskriminierung".
    Beschränkung der Niederlassungsfreiheit

    Der Gerichtshof erklärt, dass die Verpflichtung der Inhaber von Spielbankkonzessionen, ihren Sitz im Inland zu haben, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstelle. Diese Verpflichtung "diskriminiert nämlich Gesellschaften, die ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben, und hindert diese daran, über eine Agentur, Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung Spielbanken in Österreich zu betreiben".

    Was die Möglichkeit betrifft, die Beschränkung mit dem Interesse zu rechtfertigen, einer Ausnutzung dieser Tätigkeiten zu kriminellen oder betrügerischen Zwecken vorzubeugen, stellt der EuGH fest, dass der "kategorische Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben, als unverhältnismäßg anzusehen ist, da er über das hinausgeht, was zur Bekämpfung der Kriminalität erforderlich ist". Es gebe nämlich "mildere Mittel, die Tätigkeit und die Konten dieser Wirtschaftsteilnehmer zu kontrollieren".
    Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

    Zum Transparenzgebot unterstreicht der EuGH, dieses sei eine "zwingende Vorbedingung des Rechts eines EU-Staats, Genehmigungen für den Betrieb von Spielbanken zu erteilen, unabhängig davon, wie die Betreiber ausgewählt werden". Die "ohne jede Transparenz erfolgende Vergabe einer Konzession an einen Wirtschaftsteilnehmer, der in dem EU-Staat niedergelassen ist, dem der öffentliche Auftraggeber zugehört, stellt eine Ungleichbehandlung zum Nachteil von in anderen EU-Ländern niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern dar, die keine reale Möglichkeit haben, ihr Interesse an der fraglichen Konzession zu bekunden. Eine derartige Ungleichbehandlung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nach dem EU-Recht verboten ist".

    Gegen die österreichische Regelung hatte der deutsche Staatsbürger Ernst Engelmann geklagt, der zwei Spielbanken in Österreich betrieben hatte, ohne sich vorher bei den heimischen Behörden um eine Konzession beworben zu haben. Im Ersturteil wurde er verurteilt, unerlaubt Glücksspiele veranstaltet zu haben und erhielt eine Geldstrafe von 2.000 Euro. In der Berufung hat das Landesgericht Linz den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Die Linzer Richter hatten nämlich Bedenken, ob die österreichischen Vorschriften über Glücksspiele mit EU-Recht vereinbar sind.

    EuGH-Generanwalt Jan Mazak hatte bereits im Februar dieses Jahres erklärt, dass die Gesetzespassage, wonach der Casinobetrieb ausschließlich Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich erlaubt ist, gegen die Niederlassungsfreiheit der EU verstößt. Dass sämtliche Glücksspiel- und Spielbankkonzessionen auf Basis einer Regelung erteilt werden, die Bewerber aus dem EU-Ausland von der Ausschreibung ausgeschlossen hat, widerspricht dem freien Dienstleistungsverkehr. Diese Ausführungen bezogen sich allerdings auf die alte Fassung des heimischen Glücksspielgesetzes. Die fraglichen Passagen wurden bereits mit der im Juli 2010 in Kraft getretenen Glücksspielgesetz-Novelle repariert. Die Novelle 2010, der ein jahrelanges zähes Ringen vorausgegangen war, wurde dann einen Monat später ausgegeben.
    Vergabe der Lizenzen weiter unklar

    Wie die Vergabe der 2012 bzw. 2015 auslaufenden Spielbank- und Lotterielizenzen, die derzeit alle in Händen der Casinos Austria bzw. der Lotterien sind, in Hinkunft erfolgt, ist immer noch nicht ganz klar. Im Gesetz heißt es jetzt, dass die Konzessionserteilung "nach vorheriger öffentlicher und transparenter Interessentensuche durch den Bundesminister für Finanzen" erfolgt, wobei sich auch Interessenten bewerben dürfen, die ihren Sitz im EU-Ausland haben.

    Aus Sicht des Noch-Monopolisten Casinos Austria sind die bereits erteilten Casino-Konzessionen von dem jetzt gefällten EuGH-Urteil nicht betroffen. "Die Kritik richtet sich gegen die Modalitäten der damaligen Vergabe, jedoch wurden all diese Punkte mit den Novellierungen 2008 und 2010 bereits bereinigt", meinte Casinos-Rechtsvorstand Dietmar Hoscher. Die Novellen seien von der Europäischen Kommission notifiziert worden. "Das bedeutet, dass die vom EuGH geäußerten Kritikpunkte nach Ansicht der EU-Kommission durch diese Novellen zur Gänze ausgeräumt wurden", so Hoscher.

    Bei der kommenden Konzessionsvergabe sieht Hoscher offenbar keinen Änderungsbedarf: Der vom EuGH geforderte "angemessenen Grad an Öffentlichkeit" sei im neuen Glücksspielgesetz "ausdrücklich" festgehalten. "Im Übrigen wurden wesentliche Punkte der Beschwerde, wie die zahlenmäßige und zeitliche Begrenzung der Konzessionen, vom EuGH abgewiesen", so der Vorstand.
    Gruss Spielo

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  4. #4
    glantsck ist offline Neuer Benutzer
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    Das finde ich gut. Freier Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU sollte möglich sein.

  5. #5
    Schneeschieber ist offline Neuer Benutzer
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    Aber ab wann wird es möglich sein Online in Deutschen Casinos (mit)zuspielen?, so wie früher beim Casino Wiesbaden?
    Gibt es da Neuigkeiten?

  6. #6
    zongo ist offline Erfahrener Benutzer
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    habe ich gerade endeckt.
    da scheint sich ja grad was zu tun in deutschland. gibt wohl bald deutsche online-casinos.

    Glücksspiel-Staatsvertrag: Markt für Sportwetten vor der Öffnung - Hintergründe - Wirtschaft - FAZ.NET


  7. #7
    Gunthos ist offline Erfahrener Benutzer
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    Nein, nein das wird's nicht geben

    Vorbei sind die Zeiten als man in Casino Wiesbaden von zu Hause Online-Roulette spielen durfte und die sogar im Radio Werbung machen durften.

    Im neuen Staatsvertrag werden für 16,6 % Abgabe ein paar private Sportwettenanbieter zugelassen und das war's dann.

    Aber was soll's: Es ist eigentlich egal, was die Länder beschließen. Es interessiert niemanden !

    Die Musik spielt nämlich in Brüssel. Die EU-Kommission beschäftigt sich zur Zeit ausgiebig mit dem Thema. Man kann alles im Grünbuch "Online-Glücksspiele im Binnenmarkt" nachlesen. Die EU-Kommission ist sehr gut informiert und kennt alle Zahlen.

    Ich denke, es wird früher oder später eine EU-Richtlinie geben und dann werden das die Herren umzusetzen haben, ob es ihnen passt oder nicht.

  8. #8
    arte ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Gunthos Beitrag anzeigen
    Nein, nein das wird's nicht geben

    Vorbei sind die Zeiten als man in Casino Wiesbaden von zu Hause Online-Roulette spielen durfte und die sogar im Radio Werbung machen durften.

    Im neuen Staatsvertrag werden für 16,6 % Abgabe ein paar private Sportwettenanbieter zugelassen und das war's dann.

    Aber was soll's: Es ist eigentlich egal, was die Länder beschließen. Es interessiert niemanden !

    Die Musik spielt nämlich in Brüssel. Die EU-Kommission beschäftigt sich zur Zeit ausgiebig mit dem Thema. Man kann alles im Grünbuch "Online-Glücksspiele im Binnenmarkt" nachlesen. Die EU-Kommission ist sehr gut informiert und kennt alle Zahlen.

    Ich denke, es wird früher oder später eine EU-Richtlinie geben und dann werden das die Herren umzusetzen haben, ob es ihnen passt oder nicht.

    Gunthos das ist falsch. Die Aussage läuft wie folgt:

    Es weden private Lizensen vergeben, Online Lotto spielen wird wieder zugelassen und auch Spielbanken werden erlaubt eben mit dieser Lizens

  9. #9
    Gunthos ist offline Erfahrener Benutzer
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    Hallo Arte,

    ja das stimmt, habe ich jetzt auch gelesen.

    Es werden Casinospiele erlaubt, wobei diese wohl ausschließlich von den Spielbanken angeboten und durchgeführt werden. Vielleicht geht ja die Spielbank Wiesbaden wieder ans Netz. Dann haben sich CasinoClub und Konsortien aber erledigt. Ich meine das Roulettespiel, so wie es damals in Wiesbaden angeboten wurde.

    Und das in Hessen angebotene Online-Lotto war auch besser als Tipp24.

    Naja mal schauen.

  10. #10
    arte ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Gunthos Beitrag anzeigen
    Hallo Arte,

    ja das stimmt, habe ich jetzt auch gelesen.

    Es werden Casinospiele erlaubt, wobei diese wohl ausschließlich von den Spielbanken angeboten und durchgeführt werden. Vielleicht geht ja die Spielbank Wiesbaden wieder ans Netz. Dann haben sich CasinoClub und Konsortien aber erledigt. Ich meine das Roulettespiel, so wie es damals in Wiesbaden angeboten wurde.

    Und das in Hessen angebotene Online-Lotto war auch besser als Tipp24.

    Naja mal schauen.

    Na ja Casono Club und so wie gesagt die werden es nicht verbieten dürfen dafür wird es in der EU keine Grundlage geben. Das wäre ja wie wenn man ns verbieten würde Urlaub zu machen.

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