Turniere in der Pokervariante "Texas Hold"em" können vorläufig weiter auch ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Gesuch des Schweizer Casino Verbandes um ein vorsorgliches Verbot abgewiesen.
Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2007 festgestellt, dass die Pokervariante "Texas Hold"em" ein Geschicklichkeitsspiel darstellt und nicht unter das Glücksspielverbot fällt. Solche Turniere dürften damit auch ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden, sofern es die kantonalen Vorschriften zulassen würden.
Der Schweizer Casino Verband gelangte gegen die entsprechenden Verfügungen der ESBK ans Bundesverwaltungsgericht. Gleichzeitig ersuchte der Verband das Gericht, für die Dauer des Verfahrens ein vorsorgliches Verbot für solche Pokerturniere auszusprechen.
Die Berner Richter wiesen dieses Gesuch in einem Zwischenentscheid nun ab. Laut dem Urteil liegt die Aufsicht über die strittigen Pokerturniere gegenwärtig bei den Kantonen. Es sei deshalb nicht am Bundesverwaltungsgericht oder an der ESBK, ein vorläufiges Verbot auszusprechen.
Ein Verbot würde sich im übrigen auch sachlich nicht rechtfertigen. Kantone und Gemeinden hätten durchaus gesetzliche Regelungen für Grossveranstaltungen und Gastgewerbe, weshalb die Turniere im Hinblick auf den Jugendschutz problemlos gesteuert und beaufsichtigt werden könnten.
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