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Hallo Slotti,
den Anwalt werde ich mir auch sparen,denn ich habe heute eine sehr freundliche E-Mail von c2p bekommen,selbstverständlich würde mir mein Restguthaben auf mein Konto überwiesen im Falle einer Kündigung....geht doch!!! Ich weiß nicht warum man immer gleich drohen muß. Trotzdem finde ich es ne Unverschämtheit von c2p einfach die AGB`s zu ändern,ohne die Kunden zu informieren. Gibt doch nur unnötigen Ärger Gruß an alle Finde Euer Forum übrigens super! |
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Die AGB's sind ja auf deren Webseite....abere ich finde da nix von irgendwelchem 1500€-Nonsens.
Überhaupt finde ich die C2P-Webseite unmöglich strukturiert. Antwort auf normale Kunden-Fragen findet man gar nicht oder nur sehr schwer. Und die FAQ hätten sie sich sparen können. Wie man als C2P-Kunde auszahlen kann, ist meines Wissens nach nirgendwo erwähnt. Vielleicht war dieser Fall gar nicht so richtig vorgesehen - weil man davon ausgegangen war, daß eh jeder Kunde sein Geld verzockt - oder für diverse Dienste ausgibt? |
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