Das Verbot von Sportwetten im Internet, wie sie Bwin anbietet, wurde in Hessen am Dienstag wieder aufgehoben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof urteilte in letzter Instanz, dass ein solches Verbot technisch nicht durchsetzbar sei. Damit sei die Verfügung nichtig, Bwin könne sein Angebot in Hessen daher aufrechterhalten und auch Wetten von Personen entgegennehmen, die sich bei der Wettabgabe in Hessen befinden.
Für die Aktionäre der österreichischen Internet-Gesellschaft, die 50 Prozent an der deutschen Bwin hält, waren das gute Nachrichten: Die Papiere erhöhten sich im Handelsverlauf um mehr als zehn Prozent.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sowie das Land Sachsen hatten bereits im Mai eine ähnliche Entscheidung gefällt. In anderen deutschen Bundesländern – in Deutschland sind Glücksspiele und Wetten Landessache – stehen die Entscheidungen zum Teil noch aus.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.11.2007)