Folgendes Urteil wird bestimmt für alle, die sich mit der Materie beschäftigen von Interesse sein. Vielleicht ein Hinweis, daß die Zeit der staatlichen Glücksspielmonopole langsam zu Ende geht?
Europäischer Gerichtshof AZ: c-243/01
der Europäische gerichts hof hat entschieden, dass die Wettbewerbsbeschränkung für Onlinewetten und Geweinnspiele gegen die Niederlassungs und Dienstleistungsfreiheit verstösst, sofern die Wettbewerbsbeschränkung alleine der Sicherung des staatlichen Gewinnspielmonopols dient.
Ein weiteres Urteil vom Landgericht München lautet dahingehend, dass Werbung für Glücksspiele im Internet nicht nach § 284 BGB strafbar ist, wenn der Betreiber über eine Lizenz in einem EU-Staat verfügt
http://www.beckmannundnorda.de/eughgambelli.html