Der Antrag der niedersächsischen Spielbankengesellschaft auf Eröffnung eines Online-Casinos ist abgelehnt. Auf Anfrage der Hannoverschen Allgemeinen teilte Jürgen Tostberg, Sprecher des niedersächsischen Finanzministers Hartmut Möllring, bereits am vergangenen Donnerstag mit: "Wir beziehen uns auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das solche Vorhaben bis Ende 2008 verbietet."
Damit hat das monatelange Warten der niedersächsischen Spielbanken ein schlechtes Ende genommen, was sehr unangenehme Folgen nach sich ziehen kann. Denn die "Casino Austria", die die zehn Spielbanken 2004 für rund 90 Millionen EURO erworben hatte, kann jetzt einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen (ca. 7,6 Millionen EURO). Da sowohl Land und Käufer 2004 davon ausgingen, dass die Angebote im Internet ausgeweitet werden können, hat "Austria Casino" bereits Millionenbeträge in den Aufbau des Internetspiels investiert. Aufgrund eines entsprechenden Passus im Kaufvertrag drohen dem Land jetzt sogar Schadensersatzforderungen.
Möllrings Sprecher sagte, man habe sich die Entscheidung "reiflich überlegt" - und am Ende klar mit Hinweis auf die Rechtslage entschieden. Ob das Land nun einen Teil des Kaufvertrages zurückerstatte bleibt abzuwarten: "Wir prüfen die Sache sorgfältig."
Denkbar ist auch, das sich die Spielbankgesellschaft gegen die Verfügung des Ministeriums vor Gericht wehrt. Dann würde ein langer Rechtsstreit folgen.
Quelle:
Hannoversche Allgemeine Zeitung